Änderungen durch die neue ASR A2.2

Seit Ende 2012 gilt die neue Arbeitsstättenregel (ASR) A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“. Sie bringt einige Änderungen für den betrieblichen Brandschutz mit. Die neue Technische Regel ist konkreter und umfassender als die bisherige Richtlinie, ist aber noch nicht flächendeckend umgesetzt worden. 

Unser Tipp: Machen Sie sich mit der neuen Regelung vertraut und nutzen Sie die Gelegenheit, ihr Unternehmen auf den Prüfstand zu stellen!

Genauere Informationen zu der neuen ASR A2.2 finden Sie hier: